Kostenerstattung,

gesetzliche und private Kranken-Versicherungen
z.B. AOK, DAK, TK, Barmer und DKV, Allianz.

Kostenerstattung bei gesetzlichen Krankenkassen

wie funktioniert das?
Neben Klienten mit privater Versicherung und Selbstzahlern behandle ich auch Klienten im sog. Kostenerstattungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung, also wie DAK, Barmer, Techniker Kasse, AOK, Siemens Betriebskrankenkasse und viele mehr.

Wenn Sie bei anderen Psychotherapeuten (mit Kassenzulassung) lange Wartezeiten haben, können Sie das Kostenersattungsverfahren für meine Praxis in Anspruch nehmen. Dies ist möglich, da ich eine Approbation als Psychologischer Psychotherapeut habe, sowie einen Eintrag im Arztregister der kassenärztlichen Vereinigung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.

Wartezeiten Psychotherapie

Dieses Verfahren der Kostenerstattung ist nach § 13,3 SGB V gesetzlich geregelt.
Was ist zu tun, um das Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen zu können?
Sie müssen zunächst ein klein wenig Aufwand betreiben, aber es lohnt sich in jedem Fall!
Zunächst müssen Sie sich von ihrer Krankenkasse die Listen der Kassenpsychotherapeuten aus ihrer Gegend zukommen lassen. Oder sie schauen bei der Psychotherapeutensuche selber nach Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Dann müssen Sie mindestens 3 Psychotherapeuten aus dieser Liste kontaktieren, und nach den Wartezeiten für Psychotherapie fragen. Das müssen Sie alles protokollieren, also Datum, Uhrzeit des Anrufes, Namen des Psychotherapeuten und Wartezeit notieren.
Wenn innerhalb der nächsten 4 bis 6 Wochen keine Psychotherapieaufnahme bei den Kassentherapeuten möglich ist, greift die Möglichkeit des Kostenerstatttungsverfahrens.
Welche Schritte sind konkret dann zu unternehmen?

Überweisungsschein Psychotherapie vom Hausarzt

Desweiteren benötigen Sie einen Überweisungsschein Psychotherapie, ausgestellt am einfachsten von Ihrem Hausarzt.

Das Wartezeit Protokoll sowie den Überweisungsschein Psychotherapie lassen Sie mir zukommen. Ich stelle dann für Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Kostenerstattung für Psychotherapie in meiner Praxis ( Diplom-Psychologen Hermann Munk , Psychologischer Psychotherapeut, mit Eintrag im Arztregister der kassenärztlichen Vereinigung Oberbayern, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie). Diesem formlosen Antrag füge ich das Telefonprotokoll mit den Wartezeiten sowie den Überweisungsschein bei.

Der Antrag läuft zunächst auf Kostenerstattung der fünf sog. probatorischen Sitzungen. Die Krankenkasse muss nun über den Antrag entscheiden. In der Mehrzahl der Fälle wird positiv, also zu Ihren Gunsten entschieden. Die Genehmigung für die Probesitzungen (sog. probatorische Sitzungen) erfolgt schriftlich.

Nach den 5 probatorischen Sitzungen:

Die Krankenkasse wird Ihnen einen Antrag mitschicken, mit welchem ich als Therapeut die Notwendigkeit einer Psychotherapie (nach den 5 Probesitzungen) begründen muss. Meinen <Bericht an den Gutachter> zusammen mit dem sog. <Konsiliarbericht> prüft dann die Krankenkasse. In dem Bericht, bzw. Antrag werden meistens 50 Folgesitzungen beantragt.
Die eigentliche Behandlung beginnt dann, wenn diese beantragten Sitzungen von der Kasse genehmigt sind.

Zu beachten ist noch, dass in manchen Fällen die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht die ganzen Sitzungs- und Kursgebühren abdecken. Ein gewisser Selbstkostenanteil kann bleiben.

Kostenerstattung bei privaten Krankenversicherungen

Bei privaten Krankenversicherungen wie der DKV, Ergo, Allianz u.a. werden in jedem Falle die 5 probatorischen Sitzungen erstattet. Wie hoch die Erstattung ist, hängt von dem Gebührensatz ab, welche die Versicherung erstattet. Das kann bis zu 100% Erstattung sein.

Nach den 5 probatorischen Sitzungen:

Nach den 5 probatorischen Sitzungen gibt es zwei Möglichkeiten, je nach Versicherung und Vertrag.
Die eine Möglichkeit: Ihr Vertrag sieht vor, dass Sie ein Kontingent von z.B. 20 Psychotherapiesitzungen pro Jahr erstattet bekommen. Dieses Kontingent können sie dann einfach ausschöpfen, gegen Einsendung der Rechnung bekommen sie die Kostenerstattung.
Die andere Möglichkeit: Es muss nach den probatorischen Sitzungen von mir ein <Bericht an den Gutachter> verfasst sowie ein Antrag auf 20 bis 50 weitere Sitzungen gestellt werden. Der Gutachter der Krankenversicherung prüft den Bericht. Die Genehmigung der Sitzungen erfolgt schriftlich. Die Kostenerstattung kann zwischen 50 und 100% betragen.

© Hermann Munk 2014

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